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Was ändert sich 2016?

Hinsichtlich der Entwicklung der Immobilienkreditzinsen wird allgemein erwartet, dass es einen moderaten Anstieg des Zinsniveaus geben wird. Damit wird die Finanzierung der eigenen Immobilie voraussichtlich etwas teurer - aber nicht teuer. Wenn man den historischen Vergleich heranzieht sind die derzeitigen und die zu erwartenden Zinsen immer noch sehr günstig. So liegt das Zinsniveau für die 10-jährige Zinsbindung immer noch meistens unter 2%, gegenüber  von vor fünf oder zehn Jahren, als die Zinsen mehr als doppelt so hoch waren und zu entsprechenden monatlichen Raten geführt haben.

 

Fördermittel werden angepasst - Baukosten werden steigen 2016 

Die nächste Stufe der Energiesparverordnung (EnEV) tritt im nächsten Jahr in Kraft - diese bestimmt, dass die Anforderungen an den Primärenergiebedarf um 25% angehoben werden. Das dürfte eine Steigerung der Baukosten nach sich ziehen, um diesen Anforderungen tatsächlich gerecht zu werden (z.B. durch  eine bessere Dämmung).

 

Im Gegenzug wird ab April 2016 der Förderhöchstbetrag im KfW-Programm "Energieeffizientes Bauen" von derzeit 50.000 € auf 100.000 € heraufgesetzt. Das KfW-Effizienzhaus 70 ist dann jedoch nicht mehr förderfähig, da es durch die EnEV ab 2016 zum neuen Standard erklärt wird. Wer also noch die KfW-Förderung für ein geplantes KfW70-Haus erhalten möchte, der sollte seinen Kreditantrag bis Ende März 2016 stellen.

 

Tilgungszuschuss erhalten

 

Die Möglichkeit Tilgungszuschüsse zu erhalten wird sich 2016 verbessern. So können Hausbesitzer 2016 im Rahmen des Programms "Energieeffizient Sanieren" solche Zuschüsse erhalten, z.B. wenn Sie:

  • eine Lüftungsanlage einbauen und gleichzeitig die Dämmung verbessern, 
  • ihre Heizung austauschen oder
  • die Wärmeverteilung optimieren.

Wenn Sie Ihr Haus umbauen und es vor Einbruch schützen und/oder barrierefreies Wohnen ermöglichen sind Sie ebenfalls förderfähig. Das Förderprogramm für solche Maßnahmen heißt "Altersgerecht Umbauen".

 

Richtlinie für Wohnimmobilienkredite und Mietpreisbremse

 

Die Vergabe von Wohnimmobilienkrediten soll in Zukunft noch transparenter, qualitativ hochwertiger und kundenfreundlicher werden.. Dazu muss bis zum März 2016 die EU-Richtlinie für Wohnimmobilienkredite in deutsches Recht umgesetzt werden. So werden z.B. an Information und Dokumentation künftig neue Anforderungen gestellt. Für mich nichts Neues - das praktiziere ich bereits zum größten Teil und sogar darüber hinaus - insofern ist das für meine Kunden nicht wirklich neu ;-).

 

Kapitalanleger müssen sich im Rahmen der sogenannten Mietpreisbremse auf weitere Änderungen einstellen. Das Justizministerium plant z.B. dass nur noch acht statt wie bisher elf Prozent der Modernisierungskosten auf die Miete umgelegt werden können. Somit müssen wohl etliche Kapitalanleger ihre Kalkulation der Mietrendite entsprechend anpassen.  

 

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